Die gesetzlich geregelte Schwangerschaftsvorsorge sieht zunächst Termine in 4-wöchigem Abstand mit Kontrolle von Gewicht, Blutdruck und Urin vor.
Nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgt eine gynäkologische Untersuchung und Tests auf Chlamydien, Hepatitis B, HIV sowie ggf. Überprüfung des Immunschutzes gegen Röteln bei unzureichendem Impfnachweis.
Wichtig ist auch die Kenntnis der Blutgruppe mit Rhesusfaktor der Mutter und ein Antikörpersuchtest zu Schwangerschaftsbeginn.
Mehrfach bestimmen wir den sogenannten Hämoglobinwert, der Hinweis auf eine Blutarmut (Anämie) gibt.
In der 24.-27. Schwangerschaftswochen führen wir einen oralen Zuckertest (Glucosetoleranztest – oGGT) zum Ausschluß von Schwangerschaftsdiabetes durch.
Laut Mutterschaftsrichtlinie haben alle Patientinnen mit unkomplizierter Schwangerschaft Anspruch auf 3 Ultraschalluntersuchungen:
Diese erfolgen zwischen der
- 9.-12. SSW (1. Screening)
- 18.-22. SSW (2. Screening)
- 29.-32. SSW (3. Screening)
Beim 2. Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel kann jede Frau mit unkomplizierter Schwangerschaft zwischen dem 1. Basisultraschall mit Vermessung des Kindes (Fetometrie) und dem 2. erweiterten Basisultraschall wählen. Dieser umfaßt dann die systematische Untersuchung bestimmter Organe des ungeborenen Kindes hinsichtlich ihrer korrekten Ausbildung und zeitgerechten Entwicklung.
Erweitertes Infektionsscreening während der Schwangerschaftsvorsorge
Eine Neuinfektion mit bestimmten Erregern wie
- Zytomegalie (CMV
- Toxoplasmose
- Ringelröteln (Parvovirus B-19) oder
- Windpocken (Varizellen)
kann in der Schwangerschaft schwere Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind auslösen.
Nicht immer treten bei frischen Infektionen Symptome wie Fieber, Abgeschlagenheit oder Hautausschlag auf. Nur durch Laboruntersuchungen kann der bestehende Immunstatus festgestellt oder eine frische Infektion sicher erkannt werden.
Die Testung auf bestimmte Infektionen gehört nicht zu den Standarduntersuchungen der Mutterschaftsvorsorge und wird nicht automatisch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Eine Untersuchung muss zunächst als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch genommen werden. Viele Krankenkassen bieten jedoch auf Nachfrage die Rückerstattung dieser Laborkosten an.
Der Mutterpass
Nach Feststellung der intakten Schwangerschaft wird vom betreuenden Frauenarzt der Mutterpass in gedruckter Papierform ausgestellt. Im Verlauf der Schwangerschaft werden hier Ergebnisse wichtiger Untersuchungen, Laborwerte und Therapiemaßnahmen ergänzt. Der Mutterpass dokumentiert, welche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge empfohlen und durchgeführt wurden. Da er wichtige Informationen zu Risiken im Schwangerschaftsverlauf und eventuell notwendig gewordener zusätzlicher Diagnostik und Therapiemaßnahmen gibt, sollte jede Schwangere ihn als wichtiges Dokument zu Terminen bei Ärzten, Hebammen und Kliniken mitführen. Nach der Geburt des Kindes wird der Mutterpass durch das sogenannte „U-Heft“ für die kinderärztlichen Untersuchungen des Kindes ersetzt.